Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RDF-tec GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns, RDF-tec GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Duschner, Vohenstraußer Str. 22, 92726 Waidhaus, Telefon: 09652 814329, E-Mail:
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit einem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) RDF-tec bietet hochwertige Produkte aus dem Bereich Sondersignal- und Warnanlagen sowie vollen Service rund um Einsatz- und Sonderfahrzeuge.
(2) Zu den Leistungen von RDF-tec gehören der Komplettumbau von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie die Ergänzung der Ausstattung und Wartung und Reparatur.
(3) RDF-tec ist ein kompetenter Partner bei der Beschaffung von kompletten Einsatzfahrzeugen sowie bei der Nachrüstung oder dem Umbau von Fahrzeugtechnik für Kunden aus den Bereichen Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz.
(4) RDF-tec bietet seinen Kunden ein Gesamtkonzept für ihr neues Einsatzfahrzeug, auf Wunsch einschließlich der Beschaffung des Basisfahrzeugs.
(5) Im Rahmen des Umbaus der Fahrzeuge werden die Fahrzeuge individuell nach Kundenwunsch konfiguriert. Die Kunden haben dabei die Erfüllung der landesspezifischen Vorgaben sowie DIN-Normen für Einsatzfahrzeuge zu berücksichtigen.
(6) Bei der Beschaffung des Basisfahrzeuges durch RDF-tec kann es sich sowohl um gebrauchte als auch um neue Fahrzeuge handeln, wobei die Beschaffung von Neufahrzeugen überwiegt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen auf unserer Webseite sowie weiteren Werbemitteln stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Konditionen für Lieferung und Leistung ergeben sich aus unserem Angebot und sind gemäß diesem für 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
(3) Ein Vertrag kommt nicht allein mit der Annahme des übersandten bzw. ausgehändigten Angebotes zustande. Ein Angebot unsererseits stellt lediglich die Grundlage zur Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung (Antrag) Ihrerseits dar.
(4) Wir werden den Zugang Ihrer abgegebenen Bestellung unverzüglich prüfen und ebenfalls per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(5) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel bzw. Ausführung der Leistung annehmen.
(6) Bestellungen von Lieferungen ins Ausland können wir nur ab einem Mindestbestellwert berücksichtigen. Den Mindestbestellwert können Sie den bereit gestellten Preisinformationen entnehmen.
(7) Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware oder die von Ihnen gebuchte Leistung nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
(8) Wir behalten uns vor, Konstruktionsänderungen vorzunehmen, soweit sie handelsübliche und/oder unwesentliche Änderungen betreffen, insbesondere Verbesserungen der Ware bzw. der Leistung darstellen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung unsererseits, Änderungen an bereits ausgelieferten Waren oder Fahrzeugen oder bereits durchgeführten Leistungen vorzunehmen.
§ 4 Durchführung der Leistungen
(1) Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Leistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(2) Im Rahmen der Leistungen erbringen wir unsere Dienste gegenüber Ihnen in der Form, dass wir unsere Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwenden und den Fahrzeugausbau nach Ihren Vorgaben nach unseren besten Möglichkeiten durchführen.
(3) Sie sind verpflichtet, die im Rahmen der Leistung von uns erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Sie erhalten das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom uns individuell für Sie erstellt.
(4) Sämtliche Unterlagen von uns sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf unserer Webseite und sonstige Unterlagen. Sie sind nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Sie sind auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von uns Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
(5) Die Leistung beruht auf Kooperation. Sie sind zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Sie erkennen an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von Ihnen unternommen werden, in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
(6) Wir sind berechtigt, die Durchführung einer Leistung zu verschieben, sofern bei uns oder einem Dritten, von uns eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die uns ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für Sie besteht in diesem Fall nicht.
(7) Die Abbildung und Beschreibung der Leistungen und Produkte auf unserer Website, dem Angebot sowie auf weiteren Werbemitteln dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen
(8) Wir sind berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Leistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Leistungsinhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhaltes eintritt und die Änderung für Sie zumutbar ist.
(9) Wir müssen die Leistung nicht selbst durchführen. sondern sind berechtigt nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer abzugeben.
§ 5 Ablehnung von Verkaufspositionen durch den Kunden
(1) Lehnt der Kunde eine Verkaufsposition ab oder streicht er diese aus dem Angebot, welche zur Erfüllung einer gesetzlichen Norm notwendig und erforderlich ist, haftet er eigenständig allein für diese Entscheidung sowie für etwaige daraus resultierende Schäden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor der Ablehnung oder Streichung einer Verkaufsposition aus dem Angebot uns unverzüglich schriftlich darüber zu informieren und eine entsprechende Begründung zu liefern.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus der Ablehnung oder Streichung einer Verkaufsposition durch den Kunden resultieren, wenn diese zur Erfüllung der Norm notwendige Ausstattung erfordert.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, uns von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Ablehnung oder Streichung einer Verkaufsposition entstehen, welche zur Erfüllung der Norm notwendige Ausstattung erfordert.
§ 6 Ausfall eines vom Kunden gewünschten Lieferanten oder Produktes
(1) Sollte ein vom Kunden gewünschter Lieferant oder ein Produkt, welches zur Erfüllung der Angebotsleistung festgelegt wurde, ausfallen, ist RDF-tec GmbH berechtigt, ein Alternativprodukt zu verwenden, welches annähernde Vergleichbarkeit aufweist.
(2) Eventuelle Mehr- oder Minderkosten, die durch die Verwendung des Alternativproduktes entstehen, werden dem Kunden berechnet. Der Kunde ist unverzüglich nach Feststellung des Ausfalls des Lieferanten oder Produktes zu informieren. Eine Freigabe bedarf es nicht.
(3) Der Kunde hat die Möglichkeit, die betroffene Auftragsposition ersatzlos zu streichen oder den Artikel eigenständig zu beschaffen und zur weiteren Verarbeitung beizustellen.
(4) Beide Parteien können sich schriftlich darauf einigen, dass eine Vorrüstung, sofern möglich, zum späteren Einbau bzw. zur Nachrüstung durchgeführt wird, wenn das Produkt wieder auf dem einschlägigen Markt erhältlich ist.
§ 7 Ausbaubesprechung nach Auslieferung des Basisfahrzeuges
(1) Nach Auslieferung des Basisfahrzeuges an RDF-tec GmbH findet eine Ausbaubesprechung (Vor-Ort bei RDF-tec GmbH in 93133 Burglengenfeld oder im Rahmen einer Videokonferenz z.B. mit Microsoft Temas) mit dem Kunden statt.
(2) In der Ausbaubesprechung werden die genauen Details, wie zum Beispiel die Montagepositionen von Beladung, besprochen. Der Kunde hat während der Ausbaubesprechung die Möglichkeit, Änderungen am Fahrzeug oder dem Angebot vorzunehmen.
(3) Sollte der Kunde Änderungen am Fahrzeug oder dem Angebot vornehmen, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, sind diese generell kostenpflichtig. RDF-tec GmbH wird dem Kunden die Kosten für die Änderungen schriftlich mitteilen.
(4) Der Kunde hat nach Erhalt der Mitteilung über die Kosten für die Änderungen die Möglichkeit, diese zu akzeptieren oder abzulehnen. Sollte der Kunde die Änderungen ablehnen, wird RDF-tec GmbH das Fahrzeug entsprechend dem ursprünglichen Angebot ausbauen.
(5) Sofern der Kunde Änderungen am Fahrzeug oder dem Angebot vornimmt, hat RDF-tec GmbH das Recht, die Lieferzeit entsprechend zu verlängern.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, RDF-tec GmbH im Rahmen der Ausbaubesprechung alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Änderungen erforderlich sind.
(7) Sämtliche Änderungen am Fahrzeug oder dem Angebot bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
§ 8 Preise und Versandkosten
(1) Sämtliche Preisangaben in unserem Angebot verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Transportkosten werden in den Angebotsunterlagen extra ausgewiesen.
(3) Wenn wir Ihre Bestellung durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.
§ 9 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der vereinbarte Preis ist vollständig spätestens binnen 10 Tagen ab Zugang unserer Rechnung auf unser angegebenes Konto zu bezahlen, sofern nichts anders vereinbart wurde oder in der Rechnung angegeben ist.
(2) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch nicht berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen.
(3) Als Käufer beziehungsweise Auftraggeber der Leistung dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag herrührt.
§ 10 Leistungszeit und Fristen
(1) Leistungszeiten oder Fristen gelten als unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Eine vereinbarte Leistungszeit beginnt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie setzt jedoch voraus, dass mit dem Kunden alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie Beibringung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarte Zahlungen erfüllt hat, ansonsten verlängert sich die Leistungszeit angemessen, soweit nicht wir die Verzögerung zu vertreten haben.
(3) Die Leistungszeiten sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand zur Abholung durch den Kunden vor Ort von RDF-tec bereitsteht. Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die die Lieferung/Erbringung unserer Leistungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten/deren Unterlieferanten eintreten) – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen/Terminen nicht zu vertreten. Wir sind berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
(5) Treten die Unmöglichkeit/Unvermögen während des Annahmeverzugs ein oder ist der Kunde für diese Umstände verantwortlich, bleibt er zu Gegenleistung verpflichtet.
§ 11 Abnahme
(1) Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Kunden erfolgt in unserem Betrieb (RDF-tec GmbH, Niederlassung Burglengenfeld, Im Hasla 4 93133 Burglengenfeld), soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen ab Fertigstellung als erfolgt.
(3) Wird die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert oder verweigert, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(4) Bei der Abnahme hat der Kunde den Auftragsgegenstand auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich an uns zu richten.
(5) Die Gefahr geht mit der Abnahme auf den Kunden über, es sei denn, die Abnahme erfolgt aus Gründen, die wir zu vertreten haben.
(6) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Abnahme des Auftragsgegenstandes in Teilabschnitten zu verlangen. In diesem Fall gelten die Regelungen dieser Klausel entsprechend für jeden Teilabschnitt.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Sie sind verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, haben Sie diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
§ 13 Probe- und Überführungsfahrten durch RDF-tec
(1) RDF-tec GmbH ist berechtigt, Probe- und Überführungsfahrten mit dem Auftragsgegenstand durchzuführen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, RDF-tec GmbH den Auftragsgegenstand für die Durchführung von Probe- und Überführungsfahrten zur Verfügung zu stellen.
(3) RDF-tec GmbH haftet nicht für Schäden, die während der Probe- und Überführungsfahrten entstehen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
(4) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass RDF-tec GmbH die Probe- und Überführungsfahrten durchführt. Etwaige Ansprüche des Kunden, die aus den Probe- und Überführungsfahrten resultieren, sind ausgeschlossen.
(5) RDF-tec GmbH ist berechtigt, die Kosten für die Durchführung von Probe- und Überführungsfahrten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
§ 14 Gewährleistung
(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
(2) Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen. Herstellergarantien/Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt, durch die wir jedoch nicht über die Gewährleistungszeit hinaus verpflichtet werden.
(3) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Sachmängel zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich uns gegenüber zu rügen.
(4) Geschieht die Untersuchung nicht unverzüglich oder wird eine Mängelrüge nicht unverzüglich schriftlich bei uns eingereicht, gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert.
(5) Gegenüber Verbrauchern gilt Absatz (4) nur für offensichtliche und ohne weiteres erkennbare Mängel.
§ 15 Haftung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 16 Urheberrechte
Wir behalten uns an Angebotsunterlagen sowie alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
§ 17 Gesetzliches Widerrufsrecht
(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, verweisen wir bezüglich des Widerrufsrechts auf die gesonderte Widerrufsbelehrung (https://rdf-tec.de/index.php/rdf-tec/widerrufsrecht-fuer-verbraucher).
(2) Bezüglich der individuell für den Kunden hergestellten Fahrzeuge ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
(3) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§ 18 Datenschutz
(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://www.rdf-tec.de/index.php/rdf-tec/datenschutzerklaerung
§ 19 Europäische Streitbeilegung
(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Mündliche Zusage, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Kaufvertrages oder Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Kaufvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen des Kaufvertrages oder Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.