Eintragung von Zusatzeinbauten, Abnahme gemäß StVZO
Nach Umrüstung eines Einsatzfahrzeuges mit Einbau einer Sondersignalanlage oder anderer Zusatzeinbauten führen wir das Fahrzeug beim TÜV-Süd vor.
Sie erhalten bei der Fahrzeugauslieferung begleitend zu den technischen Dokumenten ein Gutachten gemäß StVZO mit Eintragungstext. Dieses Gutachten müssen Sie bei der für Sie regional zuständigen Zulassungsbehörde vorlegen; der Eintragungstext wird dann gemäß Gutachten in die Zulassungsbescheinigung übernommen.
Insbesondere bei zivilen Einsatzfahrzeugen muss uns für die Erlangung eines Gutachtens Ihre behördliche Genehmigung für die Benutzung von Sonderwarneinrichtungen vorliegen.