Eintragung von Zusatzeinbauten, Abnahme gemäß StVZO
Nach Umrüstung eines Einsatzfahrzeuges mit Einbau einer Sondersignalanlage oder anderer Zusatzeinbauten führen wir das Fahrzeug bei TÜV-Süd oder DEKRA vor.
Sie erhalten bei der Fahrzeugauslieferung begleitend zu den technischen Dokumenten ein Gutachten gemäß StVZO mit Eintragungstext. Dieses Gutachten müssen Sie bei der für Sie regional zuständigen Zulassungsbehörde vorlegen; der Eintragungstext wird dann gemäß Gutachten in die Zulassungsbescheinigung übernommen.
Insbesondere bei zivilen Einsatzfahrzeugen muss uns für die Erlangung eines Gutachtens Ihre behördliche Genehmigung für die Benutzung von Sonderwarneinrichtungen vorliegen.